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   BAG, 31.05.1968 - 3 AZR 459/67   

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https://dejure.org/1968,451
BAG, 31.05.1968 - 3 AZR 459/67 (https://dejure.org/1968,451)
BAG, Entscheidung vom 31.05.1968 - 3 AZR 459/67 (https://dejure.org/1968,451)
BAG, Entscheidung vom 31. Mai 1968 - 3 AZR 459/67 (https://dejure.org/1968,451)
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Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verschollenheit - Kriegsgefangenschaft - Hinterbliebenenrente - Kriegsdienstzeiten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 21, 46
  • NJW 1968, 2396 (Ls.)
  • DB 1968, 1628
 
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Wird zitiert von ... (21)

  • BAG, 10.11.1977 - 3 AZR 705/76

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Widerruf - Rechtsanspruch -

    Wenn ein Arbeitgeber Altersversorgung durch eine selbständige Unterstützungseinrichtung verspricht, muß der Arbeitnehmer seine Ansprüche grundsätzlich bei dieser und nicht beim Arbeitgeber geltend machen (BAG 21, 46 [493 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu A 1 der Gründel; BAG AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu 5 der Gründel).

    Schließlich kann die Versorgungseinrichtung auch an einen von ihr geschaffenen oder geduldeten Vertrauenstatbestand gebunden sein (vgl. BAG 21, 46 [5o f.] = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [ zu B I der Gründe]; BAG 22, 189 [191 f .] = AP Nr. 1 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu 1 der Gründe]; BAG 25, 194 [198]= AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B I 1 a der Gründe]).

  • BAG, 13.01.1977 - 2 AZR 423/75

    Wirkungen eines Beschäftigungsverbots, das nach Abschluss des Arbeitsvertrages

    Es ist nämlich anzunehmen, daß die rechtliche Beurteilung durch den Senat den Parteien Anlaß zu neuem Tatsachenvortrag geben wird, der nach dem bisherigen Verlauf des Rechtsstreits unerheblich erschien (vgl. BAG 21, 46 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 496/83

    Kürzung der Renten durch DGB-Unterstützungskasse

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats bedeutet dies, daß aus sachlichen Gründen, in genereller Form und im Rahmen der Billigkeit Änderungen der Versorgungsordnung zulässig sind, selbst wenn sie Versorgungsaussichten schmälern (BAG 21, 46, 51 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B II der Gründe; 37, 217, 222 = AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76

    Berechtigung der Unterstützungskasse zum Widerruf von Leistungen

    Die Kürzung oder Einstellung von Versorgungsleistungen, die eine Unterstützungskasse unter Ausschluß des Rechtsanspruchs zahlt, ist deshalb nur dann zulässig wenn sachliche Gründe eine Kürzung unumgänglich erscheinen lassen (BAG 21, 46 [51] = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu B II der Gründe]; BAG 25, 194 [200 f.] = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu B II 2a) der Gründe]; ferner BAG 25, 362 [369] = AP Nr. 162 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu 5a) der Gründe]).

    Richtig ist zwar, daß der Arbeitnehmer, dem eine Versorgung durch eine selbständige Unterstützungseinrichtung versprochen ist, grundsätzlich seine Ansprüche bei dieser und nicht beim Arbeitgeber geltend machen muß (BAG 21, 46 [49] = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu A 1 der Gründe]; AP Nr. 2 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen [zu 5 der Gründe]).

  • BAG, 22.04.1986 - 3 AZR 100/83

    Mehrere Trägerunternehmen - Gruppen-Unterstützungskasse - Mitbestimmungsrecht -

    Das bedeutet, daß aus sachlichen Gründen, in genereller Form und im Rahmen der Billigkeit Änderungen der Versorgungsordnung zulässig sind (ständige Rechtsprechung des Senats, BAG 21, 46, 51 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu B II der Gründe; 37, 217, 222 s AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 13.04.1972 - 2 AZR 243/71

    Fristlose Kündigung - Unwirksame fristlose Kündigung - Umdeutung -

    Weder die Vorinstanzen noch die Parteien haben sich nämlich mit dieser entscheidungserheblichen Frage auseinandergesetzt, und es ist deshalb davon auszugehen, daß die rechtliche Beurteilung durch den Senat den Parteien Anlaß zu neuem Tatsachenvortrag geben kann, der ihnen nach dem bisherigen Verlauf des Rechtsstreits unerheblich erscheinen mußte (vgl. BAG 21, 46 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt).
  • BAG, 09.11.1978 - 3 AZR 784/77

    Versorgungszusage - Generelle Versorgungsgrundsätze - Inhalt des Arbeitsvertrages

    Nach der Rechtsprechung des Senats bedeutet ein solcher Ausschluß des Rechtsanspruchs, daß der Arbeitgeber aus sachlichen Gründen und im Rahmen der Billigkeit generelle Änderungen vornehmen kann (BAG 21, 46 [513 = AP Nr. 127 zu § 242 BGB Ruhegehalt [zu B II der Gründe]; BAG 25, 194 [200, 2013 = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungs kassen [zu B II 2 a der Gründe]).
  • BAG, 08.12.1981 - 3 AZR 518/80

    Unterstützungskasse - Leistungsrichtlinie - Mitbestimmungsrecht - Recht und

  • LAG München, 30.10.2008 - 3 Sa 480/08

    Aufrechnung gegen Betriebsrente

  • BAG, 19.10.1993 - 9 AZR 476/91

    AWbG - Freistellungserklärung nach Urteil

  • BAG, 09.03.1972 - 5 AZR 246/71

    Vertragsstrafe - Fristgemäße Kündigung - Wirksamkeit

  • BAG, 12.02.1971 - 3 AZR 83/70

    Ruhegeld - Altersversorgung - Versorgungseinrichtung - Unterstützungskasse

  • LAG Hamm, 11.05.2004 - 6 Sa 980/03

    Gesamtzusage, betriebliche Übung , Netto-Obergrenze

  • LAG Köln, 17.02.2000 - 10 Sa 1453/99

    Beihilfe - Unterstützungseinrichtung - Rechtsanspruch - Gleichbehandlung

  • BAG, 08.12.1972 - 3 AZR 203/72

    Unterstützungskasse - Leistungsbegrenzung - Ruhegehalt

  • ArbG Karlsruhe, 10.01.2006 - 6 Ca 626/04

    Rückzahlung geleisteter Beiträge in Höhe des Rückkaufswertes nach Widerruf von

  • BAG, 26.09.1968 - 3 AZR 131/67

    Rechtsbeziehungen eines Arbeitnehmers - Öffentlich-rechtliche Anstalt -

  • BAG, 26.06.1980 - 2 AZR 953/78
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